BALD KOMMT ES - das E-REZEPT!
Ab dem Jahr 2022 wird das rosa Papierrezept in Deutschland abgelöst durch die elektronische Variante – das elektronische Rezept (E-Rezept). So will es der Gesetzgeber im Patientendatenschutzgesetz (PDSG).
Das bedeutet: Künftig werden ärztliche Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, aber auch von apothekenpflichtigen Medikamenten, sowie später von Hilfsmitteln, digital erfolgen.
Was passiert?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Der Patient kann sich das Rezept direkt vom behandelnden Arzt als 2D-Code auf sein Smartphone übermitteln lassen.
Dieses kann er dann digital via App entweder direkt einer Apotheke seiner Wahl schicken, so dass das Medikament dort vorab bestellt werden kann.
Oder er zeigt den 2D-Code seines E-Rezepts auf dem Smartphone direkt vor Ort in der Apotheke vor, wo er eingescannt und bearbeitet werden kann.
- Patienten ohne Smartphone können sich das Rezept in Form eines 2D-Codes vom behandelnden Arzt (als Ausnahme und Übergangslösung) auch ausdrucken lassen. Diesen Papierausdruck legt er dann in der Apotheke seiner Wahl vor Ort vor.
Das wird nicht nur für Euch als Patienten eine Umstellung werden. Auch die Praxen und wir, als Apotheke sind gefordert ...
Aber keine Angst - GEMEINSAM schaffen wir das